Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist eine in Deutschland bestehende Möglichkeit zur Durchsetzung der Interessen von Erblassern. Diese im Testament anzuordnende Maßnahme ist zwecks Vermeidung von Streitigkeiten im Rahmen der Nachlassverteilung optimal um die Wünsche und Auflagen des Erblassers umzusetzen. Ein Testamentsvollstrecker handelt ausschließlich auf Weisung des Erblassers, sozusagen als dessen verlängerter Arm.

Erben die in rechtlichen Angelegenheiten unerfahren sind, Minderjährige oder im Ausland lebende Erben sind oft mit der Abwicklung eines Nachlasses überfordert. Von der Wahrnehmung steuerlicher Pflichten bis hin zum sogenannten digitalen Nachlass sind zahlreiche Maßnahmen im Rahmen der Abwicklung erforderlich.  Wenn Sie Ihre Erben von der Last der Nachlassabwicklung befreien möchten, sollten Sie über eine Testamentsvollstreckung nachdenken. Wir werden für Sie als Testamentsvollstrecker tätig und sichern Ihnen eine neutrale und unabhängige Abwicklung Ihrer Nachlassangelegenheiten zu.

Über dies bietet die richtig angeordnete Testamentsvollstreckung langfristigen Schutz vor Vermögensverfall und schützt das Vermögen vor etwaigen Gläubigern der Erben. Während der Dauer der Testamentsvollstreckung können weder die Erben noch Dritte auf das Vermögen zugreifen, § 2214 BGB.

Die Anordnung der Testamenstvollstreckung gem. § 2197 BGB erfolgt im Testament oder im Erbvertrag. Dem Testamentsvollstrecker steht gem. Gesetz eine angemessene Vergütung zu. Üblicherweise wird diese nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle vereinbart und richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Nachlasses.